Verkehrsregion Ems-Jade
Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gesellschaft Verkehrsregion Ems-Jade mbH (VEJ) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern die Benutzerfreundlichkeit unseres Online-Angebots fortlaufend und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Die VEJ ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für den Webauftritt der VEJ unter www.vej-info.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste Dritter.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) überwiegend vereinbar. Die Anforderungen werden mit Ausnahme der unten aufgeführten Punkte erfüllt. Festgestellte Barrieren werden, soweit möglich, fortlaufend beseitigt.
Momentan unterstützte Funktionen
- Ausreichende Farbkontraste
- Vergrößern der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera, Apple Safari): unter Windows mit „STRG" und „+", unter macOS mit „cmd" und „+"
- Verkleinern der Seitendarstellung: unter Windows mit „STRG" und „-", unter macOS mit „cmd" und „-"
- Automatische Anpassung der Inhalte an die Bildschirmgröße des genutzten Geräts (responsives Webdesign)
- Alternativtexte für Bilder, die auch von Vorlese-Software berücksichtigt werden
- Bedienbarkeit der Navigation und des Menüs per Tastatur
- Logischer Aufbau und logische Gliederung der Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Interaktiver Liniennetzplan und kartografische Darstellungen
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist ihrem Wesen nach eine bildliche Darstellung und kann den Anforderungen der BITV 2.0 daher nicht vollständig entsprechen. Eine vollständig barrierefreie Umsetzung der Kartenanwendung wäre nach derzeitiger Einschätzung mit einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne des § 9b Abs. 3 NBGG verbunden. Für Fahrplan- und Verbindungsauskünfte stehen alternative Zugangswege zur Verfügung (zum Beispiel Telefonauskunft der lokalen Mobilitätszentralen, Fahrplanauskunft des Verkehrsverbunds, Aushangfahrpläne).
Eingebundene Dokumente (PDF, DOC und vergleichbare Formate)
Ein Teil der bereitgestellten Dokumente liegt nicht in barrierefreiem Format vor. Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, etwa Fahrpläne und Tarifunterlagen der Verkehrsunternehmen sowie Unterlagen der Gesellschafter, liegen uns nicht barrierefrei vor und können von uns nicht nachträglich angepasst werden. Eigene Dokumente werden sukzessive in barrierefreier Form bereitgestellt.
Verlinkungen auf externe Anwendungen und Webauftritte
Links auf Angebote Dritter können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Auf deren Gestaltung haben wir keinen Einfluss.
Redaktionelle Inhalte (teilweise)
Aufgrund der teilweise komplexen fachlichen Zusammenhänge im öffentlichen Personennahverkehr ist ein vollständiger Verzicht auf Fachbegriffe nicht immer möglich. Zur Veranschaulichung werden zudem grafische und tabellarische Darstellungen verwendet, die nicht in allen Fällen barrierefrei umsetzbar sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2026 erstellt. Sie wurde zuletzt am 31.07.2026 überprüft und aktualisiert.
Grundlage der Einschätzung ist eine Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Wir bemühen uns, unser Online-Angebot barrierefrei zu halten. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form, wenden Sie sich bitte an uns. Wir prüfen Ihren Hinweis und beseitigen die Barriere, soweit uns das möglich ist.
Gesellschaft Verkehrsregion Ems-Jade mbH
Schulstraße 7
26441 Jever
Telefon: 04461 / 9191800
E-Mail: vej@friesland.de
Internet: www.vej-info.de
Schlichtungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Antwort, können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4010
Fax: 0511 120-994010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de